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Cookie- und Datenschutz-Check

Österreich: § 165 TKG 2021, Deutschland: § 25 TDDDG, dazu die DSGVO.

Worum es geht

Cookies und Fremdinhalte, die nicht unbedingt erforderlich sind, brauchen vorher eine Einwilligung (Österreich § 165 Abs. 3 TKG 2021, Deutschland § 25 TDDDG). Jede Website, die personenbezogene Daten verarbeitet, braucht eine Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO.

Häufige Fragen

Brauche ich ein Cookie-Banner, wenn ich nur notwendige Cookies setze?

Nein. Für unbedingt erforderliche Funktionen wie Warenkorb oder Login ist keine Einwilligung nötig. In der Datenschutzerklärung musst du trotzdem informieren.

Darf ich Google Analytics ohne Einwilligung nutzen?

Nein. Reichweitenmessung mit Cookies oder Zugriff auf das Endgerät ist nicht unbedingt erforderlich und braucht eine aktive Einwilligung vorab.

Muss der Ablehnen-Button genauso sichtbar sein wie Akzeptieren?

Nach der Orientierungshilfe der deutschen Datenschutzkonferenz müssen Zustimmen und Ablehnen gleichwertig angeboten werden. Die österreichische Datenschutzbehörde verlangt eine freiwillige, aktive Einwilligung.

Fristenkalender

Rechtsstand: 06.10.2026. Unverbindliche Erstorientierung, keine Rechtsberatung.