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Greenwashing-Check

EU-Richtlinie 2024/825, anwendbar seit 27.09.2026.

Worum es geht

Die EU-Richtlinie 2024/825 hat die Liste der stets unlauteren Geschäftspraktiken erweitert. Seit 27.09.2026 sind unter anderem allgemeine Umweltaussagen ohne Nachweis, Klimaneutralität durch Kompensation und Nachhaltigkeitssiegel ohne Zertifizierungssystem gegenüber Verbrauchern verboten.

Häufige Fragen

Darf ich noch "klimaneutral" schreiben?

Nicht, wenn die Aussage auf Kompensation beruht, etwa durch Zertifikate (Anhang I Nr. 4c). Aussagen auf Basis eigener Emissionsminderung sind nicht pauschal verboten, müssen aber belegbar sein.

Gilt das auch für B2B-Werbung?

Die neuen Verbote betreffen Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern. Für reine B2B-Werbung gilt weiter das allgemeine Irreführungsverbot.

Gibt es eine Übergangsfrist für bestehende Werbung?

Nein. Die Regeln gelten seit 27.09.2026 auch für Aussagen, die schon vorher veröffentlicht wurden.

Fristenkalender

Rechtsstand: 06.10.2026. Unverbindliche Erstorientierung, keine Rechtsberatung.