KMU-Pflichtcheckein Service vonweb-crossing

Hinweisgeber-Check

Österreich: HSchG, Deutschland: HinSchG.

Worum es geht

Arbeitgeber mit 50 oder mehr Beschäftigten müssen in Österreich und Deutschland eine interne Meldestelle für Hinweise auf Rechtsverstöße betreiben. Im Finanzsektor gilt das unabhängig von der Größe.

Häufige Fragen

Ab wie vielen Mitarbeitenden brauche ich eine Meldestelle?

Ab 50 Beschäftigten (§ 11 HSchG, § 12 HinSchG), im Finanzsektor unabhängig von der Größe.

Welche Strafe droht ohne Meldestelle?

In Deutschland bis 20.000 Euro (§ 40 HinSchG). In Österreich sieht das HSchG für das bloße Fehlen der Stelle keine eigene Strafe vor; bestraft werden Behinderung von Hinweisen, Vergeltungsmaßnahmen und Vertraulichkeitsverletzungen mit bis zu 20.000 Euro, im Wiederholungsfall 40.000 Euro (§ 24 HSchG).

Fristenkalender

Rechtsstand: 06.10.2026. Unverbindliche Erstorientierung, keine Rechtsberatung.