Impressum-Check
Österreich: § 5 ECG, § 14 UGB, Mediengesetz. Deutschland: § 5 DDG, § 18 MStV.
Worum es geht
Wer geschäftsmäßig eine Website betreibt, muss dort leicht erreichbar seine Identität, Anschrift, Kontaktdaten und je nach Rechtsform Register- und Steuerangaben nennen. In Österreich kommen die Offenlegung nach Mediengesetz, in Deutschland bei redaktionellen Inhalten ein Verantwortlicher dazu.
Häufige Fragen
Muss der Link zur EU-Streitschlichtungsplattform noch ins Impressum?
Nein. Die Plattform wurde eingestellt, die Pflicht ist mit Wirkung vom 20.07.2025 entfallen (Verordnung (EU) 2024/3228).
Reicht ein Kontaktformular statt E-Mail-Adresse?
Nein. Sowohl § 5 ECG als auch § 5 DDG verlangen ausdrücklich die E-Mail-Adresse.
Welche Strafe droht bei fehlendem Impressum?
In Deutschland bis 50.000 Euro (§ 33 DDG), in Österreich bis 3.000 Euro nach § 26 ECG und bis 20.000 Euro nach § 27 MedienG.
Rechtsstand: 06.10.2026. Unverbindliche Erstorientierung, keine Rechtsberatung.