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NIS2-Check

Österreich: NISG 2026, in Kraft seit 01.10.2026. Deutschland: BSI-Gesetz, in Kraft seit 06.12.2025.

Worum es geht

NIS2 verpflichtet Unternehmen bestimmter Sektoren ab mittlerer Größe zu Risikomanagement, Meldung von Sicherheitsvorfällen und Registrierung. In Österreich gilt dafür seit 01.10.2026 das NISG 2026, in Deutschland seit 06.12.2025 das neue BSI-Gesetz.

Häufige Fragen

Ab welcher Größe gilt NIS2?

In den meisten Sektoren ab mittlerer Größe: mindestens 50 Beschäftigte oder Umsatz und Bilanzsumme jeweils über 10 Mio. Euro. Einige Anbieter, etwa DNS-Diensteanbieter, TLD-Registries und qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter, sind unabhängig von der Größe erfasst.

Bis wann muss ich mich in Österreich registrieren?

Einrichtungen, die ab 01.10.2026 unter das NISG 2026 fallen, müssen sich bis 31.12.2026 beim Bundesamt für Cybersicherheit registrieren.

Welche Strafen drohen bei NIS2?

In Österreich bis 10 Mio. Euro oder 2 % des weltweiten Konzernumsatzes für wesentliche und bis 7 Mio. Euro oder 1,4 % für wichtige Einrichtungen (§ 45 NISG). In Deutschland bis 10 bzw. 7 Mio. Euro (§ 65 BSIG).

Bin ich als kleiner Zulieferer betroffen?

Meist nicht direkt. Kunden, die selbst unter NIS2 fallen, müssen aber ihre Lieferkette absichern und geben Sicherheitsanforderungen an Zulieferer weiter.

Mehr dazu

Rechtsstand: 05.10.2026. Unverbindliche Erstorientierung, keine Rechtsberatung.