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Produktsicherheits-Check

Verordnung (EU) 2023/988 (GPSR), gilt seit 13.12.2024.

Worum es geht

Die Produktsicherheitsverordnung verlangt seit 13.12.2024, dass Online-Angebote für Verbraucherprodukte Herstellerangaben, Produktidentifikation und Sicherheitshinweise enthalten. Für Produkte von Herstellern außerhalb der EU braucht es eine verantwortliche Person in der EU.

Häufige Fragen

Welche Angaben müssen im Online-Shop stehen?

Name, Postanschrift und E-Mail des Herstellers, bei Herstellern außerhalb der EU die verantwortliche Person in der EU, Produktabbildung und -identifikation sowie Warn- und Sicherheitshinweise in der Sprache der Kunden (Art. 19).

Gilt die GPSR auch für Händler und Dropshipper?

Ja. Händler müssen vor dem Verkauf prüfen, dass Hersteller und Importeur ihre Angaben gemacht haben, und dürfen keine Produkte verkaufen, die sie für unsicher halten (Art. 12).

Fristenkalender

Rechtsstand: 06.10.2026. Unverbindliche Erstorientierung, keine Rechtsberatung.