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Verpackungs-Check

Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR), gilt seit 12.08.2026.

Worum es geht

Seit 12.08.2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung unmittelbar. Wer verpackte Waren in Verkehr bringt oder versendet, muss Verpackungen lizenzieren bzw. registrieren und die neuen Anforderungen schrittweise erfüllen.

Häufige Fragen

Wer gilt als Hersteller nach der Verpackungsverordnung?

Wer verpackte Waren erstmals in einem Mitgliedstaat bereitstellt, auch per Fernabsatz an Endabnehmer in einem anderen Mitgliedstaat (Art. 3 Nr. 15 PPWR).

Was gilt in Österreich?

Laut Merkblatt des Ministeriums vom Juni 2026 bleibt die Lizenzierung bei einem Sammel- und Verwertungssystem nach AWG 2002 und Verpackungsverordnung 2014 bis zu einer AWG-Novelle bestehen.

Fristenkalender

Rechtsstand: 06.10.2026. Unverbindliche Erstorientierung, keine Rechtsberatung.