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AI-Act-Check

Transparenzpflichten nach Art. 50 gelten seit 02.08.2026, KI-Kompetenz nach Art. 4 seit 02.02.2025.

Worum es geht

Wer KI-Systeme beruflich nutzt oder anbietet, hat seit 02.02.2025 für KI-Kompetenz der Mitarbeitenden zu sorgen (Art. 4). Seit 02.08.2026 gelten zusätzlich Transparenzpflichten (Art. 50): Chatbots müssen sich als KI zu erkennen geben, Deepfakes und ungeprüfte KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse sind zu kennzeichnen.

Häufige Fragen

Muss ich KI-generierte Texte kennzeichnen?

Nur wenn sie die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informieren und nicht redaktionell geprüft wurden. Prüft ein Mensch die Texte und trägt die redaktionelle Verantwortung, entfällt die Kennzeichnung (Art. 50 Abs. 4).

Muss ein Chatbot auf der Website sagen, dass er eine KI ist?

Ja, spätestens bei der ersten Interaktion, außer es ist offensichtlich (Art. 50 Abs. 1). Der Hinweis muss barrierefrei sein.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen Art. 50?

Bis 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes, für KMU gilt der jeweils niedrigere Betrag (Art. 99).

Mehr dazu

Rechtsstand: 05.10.2026. Unverbindliche Erstorientierung, keine Rechtsberatung.