Barrierefreiheits-Check
Deutschland: BFSG. Österreich: Barrierefreiheitsgesetz. Beide gelten seit 28.06.2025.
Worum es geht
Seit 28.06.2025 müssen Online-Shops, Buchungsstrecken und andere digitale Dienste, über die Verbraucher Verträge schließen, barrierefrei sein. In Deutschland regelt das das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen.
Häufige Fragen
Gilt das Barrierefreiheitsgesetz für jede Website?
Nein. Erfasst sind Angebote für Verbraucher, insbesondere Dienste, über die online ein Vertrag geschlossen wird, etwa Shops und Buchungen. Reine B2B-Angebote fallen nicht darunter; bei reinen Informationsseiten ist die Grenze nicht abschließend geklärt.
Was ist ein Kleinstunternehmen im Sinne des BFSG?
Ein Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Für Dienstleistungen solcher Unternehmen gelten die Anforderungen nicht.
Welche Strafen drohen?
In Deutschland bis 100.000 Euro (§ 37 BFSG), in Österreich bis 80.000 Euro, für Kleinst- und KMU bis 50.000 Euro (§ 36 BaFG).
Mehr dazu
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (Deutschland)
- Barrierefreiheitsgesetz (Österreich)
- Fristenkalender 2025 bis 2030
Rechtsstand: 05.10.2026. Unverbindliche Erstorientierung, keine Rechtsberatung.